AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit NiRo Music (Services), NiRo Sounds (Label) und NiRo Sounds Edition (Verlag), im Folgenden der Einfachheit halber NiRo Music genannt.

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von NiRo Music schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Künstler legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, resp. der vereinbarten Vertragsgültigkeiten, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote von NiRo Music

Niro Music bieten seine Dienstleistungen für Künstler an in den Bereichen Dienstleistungen (NiRo Music), Label/Plattenfirma (NiRo Sounds) und Verlag (NiRo Sounds Edition).

Unsere Servicebeschreibungen enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.
Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Maill gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Künstler Produkte oder Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von NiRo Music. Ohne Einwilligung von NiRo Music darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von NiRo Music als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Künstler dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. NiRo Music bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Künstler eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm NiRo Music innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist NiRo Music während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Konditionen

Für Umfang und Ausführung der Dienstleistungen sind Offerte und Auftragsbestätigung massgebend.

Es besteht kein Anrecht auf ein Release Package oder einen Service. Die finale Entscheidung für eine Zusammenarbeit treffen wir aufgrund der Eignung des uns zur Verfügung gestellten Materials und unserer Einschätzung über dessen Marktfähigkeit.

NiRo Music verpflichtet sich, dem Künstler die vereinbarten Dienstleistungen zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen zu liefern, während der Künstler sich verpflichtet, diese Produkte zu den vorbestimmten Konditionen abzunehmen und zu bezahlen.

Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von NiRo Music liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen/Kooperationen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Künstler

  1. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er NiRo Music unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. mit NiRo Music gemeinsam eine angemessene Frist ansetzen: Kann die Frist nicht erfüllt werden, darf der Künstler, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Je nach Release-Package fällt die Hälfte des zu bezahlenden Beitrages bei Beautragung an, die zweie Hälfte nach Abschluss des Auftrags, resp. gemäss Vereinbarung. Für weitere Dienstleistungen werden die Zahlungskonditionen gegenseitig vereinbart.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist NiRo Music berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Künstler sofort zu stellen
  2. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  3. und/oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann NiRo Music vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Dienstleistungen oder ein Teil davon bereits ausgeführt wurden.

Wenn der Künstler die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist NiRo Music berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Hält der Künstler die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung der Dienstleistungen von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Aarau (Sitz von NiRo Music). NiRo Music darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Künstlers aufrufen.

Sollte es aus unvohergesehenen Gründen zum Wunsch der vorzeitigen Vertragsauflösung kommen, hat diese im gegenseitigen Einvernehmen zu erfolgen. Die bis dato ausgeführten Dienstleistungen werden dem Künstler in Rechnung gestellt. Die Begleichung der Schlussabrechnung und Unterschrift der Vertragsauflösung sind ausschlaggebend für eine Vertragsauflösung. Bis zu dem Zeitpunkt behalten alle Verträge ihre Gültigkeit.

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.